Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

 

1.  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte auf einem städtischen Grundstück als Bauherr zu planen und zu bauen.
Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wird aus dem verbindlich in Aussicht gestellten Dienstleistungsverhältnis zum Projektmanagement entlassen.

 

2.  Die bisher der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) bezüglich dieses Projektes entstandenen Kosten sind der Gesellschaft entsprechend der gezahlten Architekten- und Ingenieurhonorare zuzüglich eines „Management-Fees“ von 6% zu erstatten.
Die IGH wird gebeten, eine entsprechende Schlussrechnung (inkl. des Architektenhonorars bis einschließlich der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung) zu erstellen und die Ergebnisse der Planung mit Weitertragung ihrer vollen Nutzungs- und Gewährleistungsrechte auf die Stadt zu übertragen.

3.  Für die Kosten zu Punkt zwei sowie für die weiteren Planungs- und Baukosten des Projekts werden die im Produkt 011303 „Investitionen“ unter der Investition IO26240035 „Ankauf einer KITA - Am Holterhöfchen“ im Finanzplan in Zeile 24 „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken“ zur Verfügung stehenden Mittel bei der gleichen Investition in die Zeile 25 für die Durchführung von Baumaßnahmen übertragen.