Sitzung: 30.06.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Befangen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 26/010
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt:
1. Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte auf einem
städtischen Grundstück als Bauherr zu planen und zu bauen.
Die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wird aus dem verbindlich
in Aussicht gestellten Dienstleistungsverhältnis zum Projektmanagement
entlassen.
2. Die bisher der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH (IGH) bezüglich dieses
Projektes entstandenen Kosten sind der Gesellschaft entsprechend der gezahlten
Architekten- und Ingenieurhonorare zuzüglich eines „Management-Fees“ von 6% zu
erstatten.
Die IGH wird gebeten, eine entsprechende Schlussrechnung (inkl. des
Architektenhonorars bis einschließlich der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung)
zu erstellen und die Ergebnisse der Planung mit Weitertragung ihrer vollen
Nutzungs- und Gewährleistungsrechte auf die Stadt zu übertragen.
3. Für die Kosten zu Punkt zwei sowie für die weiteren Planungs- und Baukosten des Projekts werden die im Produkt 011303 „Investitionen“ unter der Investition IO26240035 „Ankauf einer KITA - Am Holterhöfchen“ im Finanzplan in Zeile 24 „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken“ zur Verfügung stehenden Mittel bei der gleichen Investition in die Zeile 25 für die Durchführung von Baumaßnahmen übertragen.