Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Rat der Stadt Hilden nahm gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) Kenntnis von einer temporären Ausnahmeregelung von der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung.