Beschlussvorschlag (Änderungen
durchgestrichen):
Der Hauptausschuss beschließt für den Rat der Stadt Hilden auf Grundlage der örtlichen Satzungen für
die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie
§ 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß §
9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2)
1.
die
Zahlung eines Zuschusses an die Eltern, die überwiegend keine
Mittagsverpflegung in den Monaten Februar, März, April 2021 in Anspruch
genommen haben und zwar in Höhe eines Durchschnittwertes von 70 € pro Monat. Bezieherinnen
und Bezieher von Sozialleistungen sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen. Die
Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Beschlussvorschlag zur Begründung
eines entsprechenden Zuwendungsanspruchs vorzulegen.
oder der Hauptausschuss
beschließt für den Rat der Stadt Hilden alternativ
2.
einen
Verzicht auf die Erhebung von Betreuungsbeiträge für Kindertageseinrichtungen wegen
der Reduzierung der Betreuungszeiten im eingeschränkten Regelbetrieb um jeweils
1/3 der Beiträge für die Monate Februar, März und April 2021. Zur Vereinfachung
des Verwaltungshandelns und zur Vermeidung eines erheblichen Aufwandes soll statt
des rückwirkenden Verzichtes der bereits erhobenen Beiträge auf den kompletten
Monatsbeitrag Juli 2021 verzichtet werden.
oder
3.
der
Hauptausschuss
beschließt für den Rat der Stadt Hilden eine Kombination aus 1. und 2.
Der Hauptausschuss behält sich für den Rat der Stadt Hilden vor, nach einer Einigung zwischen dem Land
NRW und den kommunalen Spitzenverbänden mögliche Entscheidungen durch weitere
Ratsbeschlüsse zu ergänzen.