Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag (Änderungen durchgestrichen):

 

Der Hauptausschuss beschließt für den Rat der Stadt Hilden auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und

24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,

13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und

offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2)

 

 

1.    die Zahlung eines Zuschusses an die Eltern, die überwiegend keine Mittagsverpflegung in den Monaten Februar, März, April 2021 in Anspruch genommen haben und zwar in Höhe eines Durchschnittwertes von 70 € pro Monat. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Beschlussvorschlag zur Begründung eines entsprechenden Zuwendungsanspruchs vorzulegen.

 

oder der Hauptausschuss beschließt für den Rat der Stadt Hilden alternativ

 

2.    einen Verzicht auf die Erhebung von Betreuungsbeiträge für Kindertageseinrichtungen wegen der Reduzierung der Betreuungszeiten im eingeschränkten Regelbetrieb um jeweils 1/3 der Beiträge für die Monate Februar, März und April 2021. Zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns und zur Vermeidung eines erheblichen Aufwandes soll statt des rückwirkenden Verzichtes der bereits erhobenen Beiträge auf den kompletten Monatsbeitrag Juli 2021 verzichtet werden.

 

oder

 

3.    der Hauptausschuss beschließt für den Rat der Stadt Hilden eine Kombination aus 1. und 2.

 

Der Hauptausschuss behält sich für den Rat der Stadt Hilden vor, nach einer Einigung zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden mögliche Entscheidungen durch weitere Ratsbeschlüsse zu ergänzen.