Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Hilden nahm den Erfahrungsbericht zur Anhebung der Wertgrenzen für die Vergabe von Leistungen nach VOB sowie nach UvgO zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Hilden nahm die vom Bürgermeister beabsichtigte weitere Anhebung der Vergabewertgrenzen der Stadt Hilden ab 01.04.2021 befristet bis zunächst 31.12.2021 zur Kenntnis.