Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 57, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Das Schutzkonzept der Hildener Schulen wird um den Einsatz von Luftreinigern erweitert.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept für den Einsatz von Luftreinigern in Klassenräumen, Lehrerzimmern und gemeinschaftlich genutzten Aufenthaltsräumen zu entwickeln.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, hinsichtlich der Quantitäts- und Qualitätskriterien sowie der Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten die Erfahrungen anderer Gemeinden, wie z. B. Neukirchen-Vluyn, einzubeziehen und Fördermöglichkeiten zu prüfen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist auch zu prüfen, ob durch Verlagerung anderer Investitionsmaßnahmen, die bei der Abwägung gegenüber der Priorisierung des unmittelbaren Gesundheitsschutzes zurückstehen können, eine ganz oder teilweise haushaltsneutrale Finanzierung ermöglicht werden kann.

 

Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob wegen der Dringlichkeit ein vereinfachtes Vergabeverfahren Anwendung finden kann. Diesbezüglich bittet der Rat der Stadt Hilden die Stadtverwaltung, die Ausführungen zum Kommunalen Vergaberecht des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. April 2020 zu prüfen.

 

Der Rat der Stadt Hilden erwartet die Vorlage des o. g. Konzepts innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung. Der Rat wird ggf. in einer gesondert einzuberufenden Sitzung innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen über die Umsetzung des Konzepts entscheiden.