Beschluss: s. Niederschrift

Antrag der Fraktion Bürgeraktion: Modifizierter Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans der Bebauungspläne Nr. 139 und 139A für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße/ Eisenbahntrasse bzw. für den Bereich Hofstraße 150 inklusive Hinterland:

 

Die Beschlüsse zur Aufstellung und zur Anordnung der Umlegung vom 19.06.1996 und vom 18.11.2020 sowie zur öffentlichen Auslegung vom 22.04.1998 werden aufgehoben.

 

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 139 wurde begrenzt durch die Eisenbahntrasse Düsseldorf-Opladen im Westen, die Nordgrenzen der Parzellen 377 und 378 in Flur 57 im Norden, die Hofstraße im Osten, die Nordgrenze des Flurstücks 181 in Flur 56, die Nordgrenze des Flurstückes 18 in Flur 55, im Südosten durch die Ostgrenzen der Flurstücke 452, 427, 17 in Flur 55 und im Süden durch die Karnaper Straße; das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 139A umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56 die Flurstücke 3, 138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt mit

9

Ja-Stimmen

(Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Bürgeraktion, Allianz für Hilden,

 Die Linke)

12

Nein-Stimmen

(CDU, SPD)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße/ Eisenbahntrasse:

 

Die Beschlüsse zur Aufstellung und zur Anordnung der Umlegung vom 19.06.1996 sowie zur öffentlichen Auslegung vom 22.04.1998 werden aufgehoben.

 

Das Plangebiet wurde begrenzt durch die Eisenbahntrasse Düsseldorf-Opladen im Westen, die Nordgrenzen der Parzellen 377 und 378 in Flur 57 im Norden, die Hofstraße im Osten, die Nordgrenze des Flurstücks 181 in Flur 56, die Nordgrenze des Flurstückes 18 in Flur 55, im Südosten durch die Ostgrenzen der Flurstücke 452, 427, 17 in Flur 55 und im Süden durch die Karnaper Straße.