Sitzung: 17.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 20-25 SV 61/021
Antrag der Fraktion Bürgeraktion:
Modifizierter Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des
Bebauungsplans der Bebauungspläne Nr. 139 und
139A für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße/ Eisenbahntrasse bzw. für den Bereich Hofstraße 150
inklusive Hinterland:
Die Beschlüsse
zur Aufstellung und zur Anordnung der Umlegung vom 19.06.1996 und vom 18.11.2020 sowie zur
öffentlichen Auslegung vom 22.04.1998 werden aufgehoben.
Das Plangebiet für
den Bebauungsplan Nr. 139 wurde begrenzt durch die Eisenbahntrasse Düsseldorf-Opladen
im Westen, die Nordgrenzen der Parzellen 377 und 378 in Flur 57 im Norden, die
Hofstraße im Osten, die Nordgrenze des Flurstücks 181 in Flur 56, die
Nordgrenze des Flurstückes 18 in Flur 55, im Südosten durch die Ostgrenzen der
Flurstücke 452, 427, 17 in Flur 55 und im Süden durch die Karnaper Straße; das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr.
139A umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56 die
Flurstücke 3, 138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt mit
9 |
Ja-Stimmen |
(Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Bürgeraktion, Allianz für Hilden, Die Linke) |
12 |
Nein-Stimmen |
(CDU, SPD) |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 für den Bereich
Hofstraße / Karnaper Straße/ Eisenbahntrasse:
Die Beschlüsse
zur Aufstellung und zur Anordnung der Umlegung vom 19.06.1996 sowie zur öffentlichen
Auslegung vom 22.04.1998 werden aufgehoben.
Das Plangebiet wurde begrenzt durch die Eisenbahntrasse Düsseldorf-Opladen im Westen, die Nordgrenzen der Parzellen 377 und 378 in Flur 57 im Norden, die Hofstraße im Osten, die Nordgrenze des Flurstücks 181 in Flur 56, die Nordgrenze des Flurstückes 18 in Flur 55, im Südosten durch die Ostgrenzen der Flurstücke 452, 427, 17 in Flur 55 und im Süden durch die Karnaper Straße.