Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag (Änderung unterstrichen):

 

Der Rat der Stadt Hilden verpflichtet sich für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 Haushaltssatzungen aufzustellen, die keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslösen (§ 76 GO NRW). Der Rat strebt langfristig einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. Der Rat der Stadt Hilden wird eigenständig die notwendigen Entscheidungen zu einer deutlichen Verringerung des Haushaltsdefizits gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung treffen, damit die allgemeine Rücklage nur in dem für die Erreichung dieses Ziels vertretbaren Umfang in Anspruch genommen wird.