Sitzung: 10.03.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/328/3
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport sowie im
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Richtlinien zur Gewährung
städtischer Zuschüsse an Sportvereine in der als Anlage beigefügten neuen
Fassung. Die Neufassung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt zudem die Zuordnung der Sportpauschale im Haushaltsjahr 2021
in Höhe von 40 % (= 72.243 €) zum Produkt 080201 (Sport-, Vereins und
Verbandsförderung). Da der durch die geänderte Zuordnung entstehende
Minderertrag im Produkt 011301 (Gebäudeunterhaltung) von 48.208 € gem. § 8 der
Haushaltssatzung zu entsprechenden Minderaufwendungen verpflichten würde, wird
dieser Betrag überplanmäßig im Produkt 011301 bereitgestellt. Die Deckung
erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 060101 (Förderung von Kindern im
Alter von 0 bis 6 Jahren).