Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse an Sportvereine in der als Anlage beigefügten neuen Fassung. Die Neufassung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt zudem die Zuordnung der Sportpauschale im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 40 % (= 72.243 €) zum Produkt 080201 (Sport-, Vereins und Verbandsförderung). Da der durch die geänderte Zuordnung entstehende Minderertrag im Produkt 011301 (Gebäudeunterhaltung) von 48.208 € gem. § 8 der Haushaltssatzung zu entsprechenden Minderaufwendungen verpflichten würde, wird dieser Betrag überplanmäßig im Produkt 011301 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 060101 (Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren).