Beschlussvorschlag nach
Beratung und Beschlussfassung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss am 28.01.2021:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wie
folgt:
Die Stadt Hilden
vergibt ein Erbbaurecht für die ca. 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück
der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Es soll dazu ein Ausschreibungsverfahren
durch die Stadt Hilden durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dem Gelände
durch einen entsprechend qualifizierten Träger ein Wohngebäude für behinderte
Menschen errichtet und betrieben wird.