Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag nach Beratung und Beschlussfassung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss am 28.01.2021:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wie folgt:

 

Die Stadt Hilden vergibt ein Erbbaurecht für die ca. 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Es soll dazu ein Ausschreibungsverfahren durch die Stadt Hilden durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dem Gelände durch einen entsprechend qualifizierten Träger ein Wohngebäude für behinderte Menschen errichtet und betrieben wird.