Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden nimmt die aktuelle Versorgungssituation für Kinder im Alter von null Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis und beschließt die konkrete Planung entsprechend IV.D der Erläuterungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 ff.

Die Verwaltung ist ermächtigt, Veränderungen aufgrund geänderter Bedarfe nach der Beschlussfassung im Rahmen der Mittelanmeldung nach dem KiBiz zu berücksichtigen.

Die Jugendhilfeplanung nach dem KiBiz ist der Anlage 3 und der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, abweichende Einzelfallregelungen im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen wie in Anlage 5 dargestellt zu treffen.