Sitzung: 03.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 51/037
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden nimmt
die aktuelle Versorgungssituation für Kinder im Alter von null Jahre bis zum
Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis und beschließt die konkrete Planung entsprechend
IV.D der Erläuterungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 ff.
Die Verwaltung ist ermächtigt, Veränderungen
aufgrund geänderter Bedarfe nach der Beschlussfassung im Rahmen der
Mittelanmeldung nach dem KiBiz zu berücksichtigen.
Die Jugendhilfeplanung nach dem KiBiz ist der
Anlage 3 und der Anlage 4 zu entnehmen.
Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die
Verwaltung, abweichende Einzelfallregelungen im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu den
zweckgebundenen Betreuungsplätzen wie in Anlage
5 dargestellt zu treffen.