Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

1.

Unter Aufhebung des bisherigen Beschlusses zur Bildung der Gesellschafterversammlung bestellt der Rat der Stadt Hilden gemäß § 113 GO NRW die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und die Kämmerin / den Kämmerer zur Kapitalvertreterin / zum Kapitalvertreter für sämtliche Gesellschaften, bei denen die Stimmrechte direkt bei der Stadt Hilden liegen. Soweit die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sich im konkreten Einzelfall die Kapitalvertretung nicht selbst vorbehält, soll die Kämmerin / der Kämmerer die Kapitalvertretung wahrnehmen.

 

Des Weiteren bestellt der Rat der Stadt Hilden die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Beteiligungsmanagements zu Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern mit der Maßgabe, dass die Kapitalvertretung nur greift, wenn die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder die Kämmerin / der Kämmerer sich die Kapitalvertretung nicht selbst vorbehalten haben. Eine vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister bzw. der Kämmerin / dem Kämmerer abzustimmen.

 

oder alternativ

 

2.

Unter Aufhebung des bisherigen Beschlusses zur Bildung der Gesellschafterversammlung bestellt der Rat der Stadt Hilden gemäß § 113 GO NRW die Bürgermeisterin / den Bürgermeister zur Kapitalvertreterin / zum Kapitalvertreter für sämtliche Gesellschaften, bei denen die Stimmrechte direkt bei der Stadt Hilden liegen. Soweit die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sich im konkreten Einzelfall die Kapitalvertretung nicht selbst vorbehält, soll die / der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen die Kapitalvertretung wahrnehmen.

Eine vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister abzustimmen.