Sitzung: 17.02.2021 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 20-25 SV 20/026
Beschlussvorschlag:
1.
Unter Aufhebung des bisherigen Beschlusses
zur Bildung der Gesellschafterversammlung bestellt der Rat der Stadt Hilden
gemäß § 113 GO NRW die Bürgermeisterin / den Bürgermeister und die Kämmerin /
den Kämmerer zur Kapitalvertreterin / zum Kapitalvertreter für sämtliche
Gesellschaften, bei denen die Stimmrechte direkt bei der Stadt Hilden liegen.
Soweit die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sich im konkreten Einzelfall die
Kapitalvertretung nicht selbst vorbehält, soll die Kämmerin / der Kämmerer die
Kapitalvertretung wahrnehmen.
Des Weiteren bestellt der Rat der Stadt
Hilden die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Beteiligungsmanagements zu
Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern mit der Maßgabe, dass die
Kapitalvertretung nur greift, wenn die Bürgermeisterin / der Bürgermeister oder
die Kämmerin / der Kämmerer sich die Kapitalvertretung nicht selbst vorbehalten
haben. Eine vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld mit der Bürgermeisterin /
dem Bürgermeister bzw. der Kämmerin / dem Kämmerer abzustimmen.
oder alternativ
2.
Unter Aufhebung des bisherigen Beschlusses
zur Bildung der Gesellschafterversammlung bestellt der Rat der Stadt Hilden
gemäß § 113 GO NRW die Bürgermeisterin / den Bürgermeister zur
Kapitalvertreterin / zum Kapitalvertreter für sämtliche Gesellschaften, bei
denen die Stimmrechte direkt bei der Stadt Hilden liegen. Soweit die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister sich im konkreten Einzelfall die
Kapitalvertretung nicht selbst vorbehält, soll die / der Vorsitzende des
Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen die Kapitalvertretung wahrnehmen.
Eine vorgesehene Stimmabgabe ist im Vorfeld
mit der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister abzustimmen.