Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Wohnraumwünsche von Menschen mit Behinderung sind im Wandel. Nachdem viele Jahre das Leben in stationären Wohngruppen im Mittelpunkt stand, geht es heute vielmehr um das Leben in den eigenen vier Wänden mit ambulanter Unterstützung. Dies geht einher mit der politischen und sozialrechtlichen Vorgabe „ambulant vor stationär". Daher unterstützt der Landschaftsverband Rheinland seit einigen Jahren die Initiative von Sozialträgern, sogenannte anbieterverantwortete Wohngemeinschaften für Erwachsene mit Behinderung zu betreiben.

 

In Hilden gibt es eine Vielzahl von Trägern der stationären Eingliederungs- und Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche. Diese stationären Angebote weisen in ihren Konzeptionen allerdings häufig eine Altersbegrenzung auf. So müssen sich die Träger oftmals im jungen Erwachsenenalter ihres Klienten auf die Suche nach einer Anschlusseinrichtung machen. Da es in Hilden und im Umland bisher zu wenig Wohnangebote für junge Erwachsene mit Behinderung gibt, weichen die Träger oftmals auf weitentfernte Einrichtungen aus. So müssen die Menschen, die gerade auf ein stabiles soziales und urbanes Umfeld angewiesen sind, häufig ihren gewohnten Sozialraum verlassen. Hinzu kommen die jungen Menschen mit Behinderung, die abseits der stationären Angebote in ihrem Elternhaus aufwachsen und altersbedingt eigenen Wohnraum zur Verselbständigung suchen, ohne den engen (räumlichen) Kontakt zu den Angehörigen zu verlieren.

 

Um diesen Menschen auf dem Wohnungsmarkt in Hilden ein passendes Angebot anbieten zu können, schlägt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hilden vor, die städtische Wohnungsbaugesellschaft mit der Errichtung einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft zu beauftragen.

 

Dieses Projekt soll auf der voraussichtlich 877 m² großen Teilfläche auf dem Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule realisiert werden, die durch Ratsbeschluss für eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH vorgesehen ist. Das Grundstück bietet eine ideale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, an das Nahversorgungszentrum rund um den Nordmarkt, an den Hildener Stadtwald und örtliche Einrichtungen wie das Area51.

 

Die Errichtung und anschließende Vermietung der anbieterverantworteten Wohngemeinschaft durch die Wohnungsbaugesellschaft hat verschiedene Vorteile: Die Gesellschaft hat Erfahrungen im Bau von behindertengerechten Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Zudem bleibt das Grundstück im städtischen Besitz und die Gesellschaft kann Mieteinnahmen akquirieren. Außerdem muss ein Träger keine großen finanziellen Mittel zum Betreiben der Einrichtung aufnehmen, was die Auswahl an geeigneten Trägern vergrößert. Denn die meisten Träger suchen für ihre Klienten auf dem Mietwohnungsmarkt nach geeigneten Wohnraum für ambulante anbieterverantwortliche Wohnangebote, um das eigene finanzielle Risiko zu minimieren. Im Fall eines Trägerwechsels könnte die Einrichtung zudem ohne großen Aufwand durch Änderung des Hauptmietvertrages an einen anderen Träger übergeben werden, ohne Risiko für die Bewohner.

 

Für die fachliche Ausgestaltung soll die Verwaltung frühzeitig – aber spätestens bis zum Baubeginn – einen geeigneten Träger auswählen, der die fachliche Expertise für eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft aufweist und die Wohnungsbaugesellschaft beim Bau und der anschließenden Vermietung (beispielweise bei der Erarbeitung von Untermietverträgen) berät. Dies hätte zudem den Vorteil, dass die Bewohnerakquise zeitig begonnen werden könnte. Ein Kennenlernen der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander wäre vor Einzug somit möglich.