Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wie folgt:

 

1.  Die Stadt Hilden veräußert die voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule an die XXX gemeinnützige GmbH.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der XXX über die Bedingungen des Verkaufs des Grundstücks oder des Verkaufs eines Erbbaurechts an dem Grundstück zu verhandeln.
In der vertraglichen Vereinbarung ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die XXX gemeinnützige GmbH die Wohnungen vorwiegend an
Menschen mit Behinderungen und sonstigen Hilfebedarf aus Hilden vermietet.


oder

2.  Die Stadt Hilden veräußert die voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule nicht an die XXX gemeinnützige GmbH.

 

Stand vom 28.01.2021 (nach Beratung und Beschlussfassung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss):

 

Die Stadt Hilden vergibt ein Erbbaurecht für die ca. 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Es soll dazu ein Ausschreibungsverfahren durch die Stadt Hilden durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dem Gelände durch einen entsprechend qualifizierten Träger ein Wohngebäude für behinderte Menschen errichtet und betrieben wird.