Sitzung: 17.02.2021 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 9
Vorlage: WP 20-25 SV 61/016/1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wie
folgt:
1. Die Stadt Hilden veräußert die
voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule an die XXX gemeinnützige GmbH.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der XXX über die Bedingungen des Verkaufs
des Grundstücks oder des Verkaufs eines Erbbaurechts an dem Grundstück zu
verhandeln.
In der vertraglichen Vereinbarung ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die XXX
gemeinnützige GmbH die Wohnungen vorwiegend an Menschen mit Behinderungen
und sonstigen Hilfebedarf aus Hilden vermietet.
oder
2. Die Stadt Hilden veräußert die
voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule nicht an die XXX gemeinnützige GmbH.
Stand vom
28.01.2021 (nach Beratung und Beschlussfassung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss):
Die Stadt Hilden
vergibt ein Erbbaurecht für die ca. 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück
der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Es soll dazu ein Ausschreibungsverfahren
durch die Stadt Hilden durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dem Gelände
durch einen entsprechend qualifizierten Träger ein Wohngebäude für behinderte
Menschen errichtet und betrieben wird.