Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung des Auftellungsbeschlusses vom 10.05.2000 über die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

2.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute Aufstellung der 33. Flächennutzungsplanänderung Hilden mit geändertem Plangebiet gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostrings. Im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie 728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es die bisherigen Flächen für nicht-störendes Gewerbe sowie Gemeinbedarf aufzuheben und zum größten Teil als Sondergebiet „Einzelhandel“ festzusetzen. Das Sondergebiet soll für „Großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem und nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment“ festgesetzt werden.

Die Darstellung für das Flurstück Nr. 796 (Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.