Sitzung: 10.06.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/289
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufhebung
des Auftellungsbeschlusses vom 10.05.2000 über die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute Aufstellung der 33.
Flächennutzungsplanänderung Hilden mit geändertem Plangebiet gemäß § 1 Abs. 8
und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in der
zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet wird im Osten begrenzt durch
die Trasse des Ostrings. Im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die
östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie
728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die nördliche Grenze der Flurstücke
815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung ist es die bisherigen
Flächen für nicht-störendes Gewerbe sowie Gemeinbedarf aufzuheben und zum
größten Teil als Sondergebiet „Einzelhandel“ festzusetzen. Das Sondergebiet
soll für „Großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem und
nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment“ festgesetzt werden.
Die Darstellung für das Flurstück Nr. 796
(Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.