Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden delegiert auf Grundlage des § 60 Abs. 2 GO NRW seine Entscheidungsbefugnis für die Dauer der epidemischen Lage auf den Hauptausschuss.

 

Die Delegation verlängert sich entsprechend, wenn die epidemische Lage von landesweiter Tragweite über den 28. Januar hinaus erklärt wird.