Sitzung: 13.01.2021 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 01/032
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden delegiert auf Grundlage des § 60 Abs. 2 GO NRW seine
Entscheidungsbefugnis für die Dauer der epidemischen Lage auf den
Hauptausschuss.
Die Delegation
verlängert sich entsprechend, wenn die epidemische Lage von landesweiter
Tragweite über den 28. Januar hinaus erklärt wird.