Sitzung: 09.12.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 66/008
Geänderter Antragstext
(ursprünglicher Antragstext durchgestrichen):
Die geplante Sanierung des Kunstrasenplatzes an der
Furtwänglerstraße 2021 wird mit der Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der
Bezirkssportanlage am Bandsbusch 2022 getauscht.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die investive Maßnahme
zur „Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch“ (IO66260022, Produkt 080102 „Bau
und Betrieb von Sportaußenanlagen“) aus dem Jahr 2022 vorzuziehen und bereits
in 2021 durchzuführen. Die im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehende
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 280.000 € wird entsprechend vorgezogen und
im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt.
Mit der bereits in 2021 zur Verfügung stehenden Auszahlungsermächtigung in Höhe von 30.000 € stehen somit in 2021 insgesamt Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 310.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch IO66260046 „Neubau Außenanlage KITA Holterhöfchen“, Produkt 130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer.
Falls es nicht
möglich ist, beide Kunstrasenplätze Furtwänglerstraße und Am Bandsbusch im Jahr
2021 zu sanieren, hat der Sportplatz Furtwänglerstraße Vorrang.