Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Geänderter Antragstext (ursprünglicher Antragstext durchgestrichen):

 

Die geplante Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Furtwänglerstraße 2021 wird mit der Sanierung des Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage am Bandsbusch 2022 getauscht.

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, die investive Maßnahme zur „Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch“ (IO66260022, Produkt 080102 „Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen“) aus dem Jahr 2022 vorzuziehen und bereits in 2021 durchzuführen. Die im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 280.000 € wird entsprechend vorgezogen und im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig bereitgestellt.

Mit der bereits in 2021 zur Verfügung stehenden Auszahlungsermächtigung in Höhe von 30.000 € stehen somit in 2021 insgesamt Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 310.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch IO66260046 „Neubau Außenanlage KITA Holterhöfchen“, Produkt 130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer.

 

Falls es nicht möglich ist, beide Kunstrasenplätze Furtwänglerstraße und Am Bandsbusch im Jahr 2021 zu sanieren, hat der Sportplatz Furtwänglerstraße Vorrang.