Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung gemäß Szenario 2 der Sitzungsvorlage:

 

Szenario 2:     Änderung der ZustO zum 1.1.2023
                        à Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres 2022
                        à Beschluss Dezember Juni/Juli 2022

Die Änderung zum 1.1.2023 wäre gut zur Mitte der Wahlperiode.
Damit hätten alle Mandatsträger etwas mehr als 2 Jahre, in denen sie ihre Funktionen ausüben können. Dieser Zeitraum erscheint aus Sicht Bürgermeisterbüro durchaus als angemessen, um sich mit der Funktion zu identifizieren und eine nachhaltige Politik zu betreiben.

Die Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres verschafft den Mandatsträgern ausreichen Zeit auch für die Haushaltsplanberatungen (falls in 2021 nicht erneut ein Doppelhaushalt verabschiedet wird).