Beschlussvorschlag:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung gemäß
Szenario 2 der Sitzungsvorlage:
Szenario 2: Änderung
der ZustO zum 1.1.2023
à
Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres 2022
à
Beschluss Dezember Juni/Juli 2022
Die Änderung zum 1.1.2023 wäre
gut zur Mitte der Wahlperiode.
Damit hätten alle Mandatsträger etwas mehr als 2 Jahre, in denen sie ihre
Funktionen ausüben können. Dieser Zeitraum erscheint aus Sicht
Bürgermeisterbüro durchaus als angemessen, um sich mit der Funktion zu
identifizieren und eine nachhaltige Politik zu betreiben.
Die Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres verschafft den Mandatsträgern ausreichen Zeit auch für die Haushaltsplanberatungen (falls in 2021 nicht erneut ein Doppelhaushalt verabschiedet wird).