Sitzung: 09.12.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 01/024
Geänderter Beschlussvorschlag (Änderungen
fett bzw. durchgestrichen):
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP
9.2 (Antrag der Fraktion Die Grünen zu Änderungen der Geschäftsordnung (SV
01/025)) folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden
und seine Ausschüsse:
In
Ergänzung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17. Oktober 1994 in der zurzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Stadt Hilden aufgrund des § 47 Abs. 2 GO NRW am
09.12.2020 folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung beschlossen:
§ 1
§
24, Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Ratsmitglieder,
die dem Ausschuss nicht angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den
in der Ausschusssitzung beraten wird, erhalten fristgerecht eine Einladung zu
dieser Sitzung sowie die den Antrag betreffende Sitzungsvorlage.
Sachkundige
Bürger/Bürgerinnen, sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen und weitere -nach
gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder, die zu stellvertretenden
Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können auch an den nichtöffentlichen
Sitzungen dieses Ausschusses als Zuhörer/Zuhörerin teilnehmen.
Mitglieder
anderer Ausschüsse können an einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung
als Zuhörer/innen teilnehmen, soweit deren Aufgabenbereich durch den
Beratungsgegenstand berührt wird.
§ 2
§
12 „Rauchen in den Sitzungen“
entfällt
§ 3
§§
13 ff:
Die
auf den ursprünglichen Paragrafen 12 folgenden Paragrafen erhalten eine jeweils
um 1 kleinere Ziffer.
§ 4
§
1, Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die
Bürgermeisterin/Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung des Rates unter
Berücksichtigung der Vorschläge oder Anträge der Fraktionen, der Ausschüsse
oder einzelner Ratsmitglieder fest. Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister 14 Tage 21 Tage vor der Sitzung von
einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden,
sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge, die der
Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer
Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in
die Tagesordnung aufzunehmen.
Bei dieser verkürzten Frist sind entgegen
§ 2, Absatz 2 sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen
Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.
§ 5
Diese
4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine
Ausschüsse tritt sofort in Kraft.