Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag (Änderungen fett bzw. durchgestrichen):

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 9.2 (Antrag der Fraktion Die Grünen zu Änderungen der Geschäftsordnung (SV 01/025)) folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse:

 

In Ergänzung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17. Oktober 1994 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hilden aufgrund des § 47 Abs. 2 GO NRW am 09.12.2020 folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 24, Absatz 5 erhält folgende Fassung:

Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den in der Ausschusssitzung beraten wird, erhalten fristgerecht eine Einladung zu dieser Sitzung sowie die den Antrag betreffende Sitzungsvorlage.

Sachkundige Bürger/Bürgerinnen, sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen und weitere -nach gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können auch an den nichtöffentlichen Sitzungen dieses Ausschusses als Zuhörer/Zuhörerin teilnehmen.

Mitglieder anderer Ausschüsse können an einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung als Zuhörer/innen teilnehmen, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.

 

§ 2

 

§ 12 „Rauchen in den Sitzungen“

entfällt

 

§ 3

 

§§ 13 ff:

Die auf den ursprünglichen Paragrafen 12 folgenden Paragrafen erhalten eine jeweils um 1 kleinere Ziffer.

 

§ 4

 

§ 1, Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung des Rates unter Berücksichtigung der Vorschläge oder Anträge der Fraktionen, der Ausschüsse oder einzelner Ratsmitglieder fest. Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister 14 Tage 21 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister bis 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Bei dieser verkürzten Frist sind entgegen § 2, Absatz 2 sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.

 

§ 5

Diese 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse tritt sofort in Kraft.