Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den außerordentlichen Ertrag zur Deckung der Isolierung der Belastungen, die sich aus der  COVID-19-Pandemie im Haushalt ergeben, im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2020, bereit.

 

2.)    Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die Kämmerin, Mehraufwendungen, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben, im Vorgriff auf den Jahresabschluss 2020 bis zu einer Höhe von 500.000 Euro je Budget gem. § 8 der Haushaltssatzung 2020/2021, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesen Fällen durch den unter 1.) bereitgestellten außerordentlichen Ertrag.