Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle im Rahmen seiner neuen Zuständigkeit zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Haupt- und Finanzausschuss-sitzung am

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

SV 10/078 Antrag der CDU-Fraktion: Einsatz von E-Scootern

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in welchen Bereichen der Stadtverwaltung der Einsatz

von E-Scootern die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren reduzieren könnte.

 

Stand Oktober 2019:

Aufgrund des Beschlusses im Haupt-und Finanzausschuss vom 26.06.2019 wurde eine Mitarbeiterbefragung zu möglichen Einsatzbereichen, dem Nutzungsinteresse und der Praktikabilität von E-Scootern in der Stadtverwaltung Hilden durchgeführt. Zudem wurden Informationen aus der Presse, vom Umweltbundesamt und lokalen Anbietern gesammelt. Die Auswertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

 

Zwischenstand Nov. 2020:

Weiterhin in Bearbeitung.

 

SV 20/110 Antrag der SPD-Fraktion zur Haushaltsplanberatung 2019 - Erhöhung der Kapitaleinlage für die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

 

am 20.03.2019

Beschluss: „Die Stadt Hilden stellt der WGH 20% des Erlöses aus dem Grundstückverkauf des Albert-Schweitzer-Geländes zur Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Hilden als Kapitaleinlage zur Verfügung. Ein Haushaltsvermerkes 06 (Freigabe durch den Fachausschuss) soll in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden.“

Es wurde der Wunsch geäußert, dass sich die Fälligkeit an den jeweils konkreten Einzelmaßnahmen orientieren soll.

Bürgermeisterin Alkenings sagte zu, dass der Finanzbedarf projektbezogen dargestellt werde.

 

Zwischenstand Okt. 2019:

Es wird für den kommenden HuF eine Sitzungsvorlage SV 20/123 zu dieser thematik erstell.

 

Der HV 6 wurde in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen.

 

Hinsichtlich Fälligkeit und Finanzbedarf wird es -voraussichtlich noch im Jahr 2019- eine Sitzungsvorlage geben.

 

Stand November 2020:

Der Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2019 ist mit dem Beschluss lt. SV 20/152/1 (Rat 23.09.2020) erledigt.

SV 66/010/1 § 24 GO NRW: Anlegung eines barrierefreien Gehweges auf der westlichen Seite der Schwanenstraße

Im Rahmen der Behandlung des Antrages wurde folgendes von der Verwaltung zugesagt: "Stattdessen soll im Zuge der Planung zur Erneuerung der Brücke Schwanenstraße (diese ist für 2016 vorgesehen) Kontakt mit dem vorgenannten Arbeitskreis aufgenommen werden und gemeinsam mit diesem eine für alle Seiten tragfähige Lösung (erschütterungsarm zu begehen, kontrastreich, kostenverträglich, städtebaulich ansprechend) erarbeitet werden."

 

Zwischenstand Okt. 2019:

es gibt keinen neuen Sachstand, da die Brückenplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dies wird sich auch noch bis in das Jahr 2020 hinziehen.

 

Zwischenstand Juni 2019:

Der Ingenieurauftrag für die Erneuerungsplanung des Itterdurchlasses in der Schwanenstraße

wurde im November 2017 erteilt. In diesem Zusammenhang wird die Leitsystemplanung erstellt. Der erstellte Vorentwurf wurde mit dem Behindertenbeirat besprochen. Die Ergebnisse werden zusammen mit der Planung zur Erneuerung der Itterbrücke vorgestellt, da ein technischer Zusammenhang besteht. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht benannt werden, da die Brückenplanung wegen der sehr schwierigen örtlichen Verhältnisse noch nicht abgeschlossen werden kann.

 

Zwischenstand Nov. 2020:

Die technische Bearbeitung läuft. Eine SV wird demnächst vorgelegt, wie beschlossen.

 

SV 51/299 2. Änderung der Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfe) der Stadt Hilden

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss folgende 2. Änderung zu den „Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder-und Jugendhilfe)“ im Stadtgebiet Hilden.

 

Stand November 2020:

Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2020 haben die Richtlinie ab 01.08.2020 Gültigkeit.