Sitzung: 02.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV III/028
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt unten aufgeführte Änderungen/Ergänzungen der Satzung für das Jugendparlament: Die geänderte Gesamtsatzung ist als Anlage 2 beigefügt.
Satzung des
Jugendparlaments Hilden
§ 1
Zusammensetzung und Amtszeit
Das
Jugendparlament besteht aus Hildener Jugendlichen ab Klasse 8. Das Höchstalter für eine
Beteiligung im Jugendparlament ist 21 Jahre.
Die
Jugendlichen werden an allen weiterführenden Schulen in Hilden, und der
Bettine-von-Arnim-Gesamtschule in Langenfeld, gewählt. Jugendliche, die bereits
keine Schule mehr besuchen, oder nicht in Hilden zur Schule gehen, können sich
über eine freie Kandidatur zur Wahl stellen. Die Jugendparlamentarier*innen werden für zwei
Jahre gewählt.
§ 4
Gremien und Arbeitsstruktur
Über die
Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das in der Koordinationsstelle aufbewahrt wird.
Das Protokoll ist für jedes Mitglied des Jugendparlaments jederzeit einsehbar.
2. Das
Monatstreffen
Einmal im
Monat trifft sich das gesamte Jugendparlament. Im Rahmen dieses Treffens werden
•
Anträge,
Anfragen und Interessen von Jugendlichen diskutiert.
•
Themen
diskutiert, die das gesamte Parlament betreffen.
•
Termine
und Inhalte koordiniert.
•
Themen
und Arbeitsgruppen festgelegt.
•
Experten zu
unterschiedlichen Themen eingeladen.
4. Der Vorsitz
Nach einer
Neuwahl wählt das Jugendparlament aus seiner Mitte zwei Vorsitzende.
Die Vorsitzenden
sind für die Vorbereitung der Sitzungen des Jugendparlaments zuständig und moderieren
diese. Nach der Sitzung überprüfen die Vorsitzenden das Protokoll und
genehmigen es per Unterschrift.
Zudem bekommen
die Vorsitzenden die Protokolle aller Arbeitsgruppen. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden
Arbeitstreffens wird die inhaltliche und terminliche Arbeit des
Jugendparlaments besprochen und diskutiert. Ziel ist, dass die Vorsitzenden
immer einen Gesamtüberblick über die Arbeit des Jugendparlaments haben. Zudem
können sie eigene Ideen und Schwerpunkte einbringen.
Die Vorsitzenden vertreten als
Sprecher das Jugendparlament in der Öffentlichkeit. Schwerpunktmäßig können sie
die Vertretung des Jugendparlaments im JHA und ASS übernehmen, sich allerdings
auch andere Schwerpunkte setzen.
§ 5
Koordination des Jugendparlaments
Die
Koordination des Jugendparlaments ist in der Stadtverwaltung an das Amt für
Jugend, Schule und Sport, Sachgebiet Jugendförderung angebunden. Sie ist die
Schnittstelle zwischen dem Jugendparlament, der Verwaltung der Stadt Hilden und der
Kommunalpolitik.
Die
Aufgabenbereiche sind
•
die
Koordination von Terminen und Arbeitsprozessen.
•
die
Vernetzung der Arbeit.
•
der
Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen und der
Verwaltung.
•
die
Unterstützung der Vorsitzenden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
•
die
Erstellung des Protokolls für die Jugendparlamentssitzung.
•
die
pädagogische und
inhaltliche Begleitung und
Qualifizierung der Jugendlichen.
§ 6
Kompetenzen und Rechte des Jugendparlaments
Das Jugendparlament ist beratendes
Mitglied im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule und Sport und hat
dort Rede- und Antragsrecht. Nach jeder Neuwahl wählt das Jugendparlament aus
seiner Mitte jeweils eine/n Vertreter*in und eine/n Stellvertreter*in für die
beiden Ausschüsse. Die Ausschussvertreter*innen und die Koordination erhalten
alle öffentlichen Vorlagen und Protokolle beider Ausschüsse.
Die Vorsitzenden und die Koordination
informieren sich über alle anderen jugendrelevanten Vorlagen. Bei Bedarf
bringen die Vorsitzenden relevante Punkte in den Arbeitskreis Ausschussarbeit
ein.
Das Jugendparlament verfügt über ein
eigenes Budget, über das für die Umsetzung von Inhalten und Projekten
diskutiert und entschieden werden kann.
Das Jugendparlament hat das Recht
Vertreter*innen und Stellvertreter*innen für den Kinder- und Jugendrat NRW zu
wählen, die das Jugendparlament Hilden auf Landesebene vertreten.