Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Zum/Zur Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12 Dezember 1990. In der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt:

 

 

Zum/Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12 Dezember 1990. In der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt: