Sitzung: 02.12.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 51/020
Beschlussvorschlag:
Zum/Zur
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12
Dezember 1990. In der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt:
Zum/Zur
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG
– vom 12 Dezember 1990. In der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied
gewählt: