Erläuterungen zum
Antrag:
Die
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik und ihre
Bürgerinnen und Bürger die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter
Menschen zu konkretisieren, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw.
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermög-lichen.
Diese
Verpflichtung, die auch kurz als Inklusion bezeichnet wird bedeutet, dass
gesellschaftliche Veränderungen im Denken und Handeln angestoßen und nachhaltig
verändert werden müssen. Veränderungen, bei denen Menschen mit Behinderung
wahrgenommen, anerkannt und als selbstverständlich akzeptiert werden.
Inklusion
ist ausgerichtet auf die Stärkung der Selbstkompetenz, der Selbstvertretung und
der Autonomie sowie der Partizipation behinderter Menschen. Die
Selbstbestimmtheit des Men-schen steht im Mittelpunkt der inklusiven
Gesellschaft, in der Ausgrenzungen nicht mehr zuge-lassen sind.
Dies
gilt auch für den Bereich Sport!
Speziell
ausgerichteter Sport bietet Personen mit Handicap die Möglichkeit
-
die persönliche Entwicklung, Unabhängigkeit und Ambition zu unterstützen
-
sich gesund zu halten
-
die Leistung der Verbliebenen Körperfunktionen zu steigern
-
Eigeninitiative zeigen
-
ihre Freizeit zu gestalten
-
Kontakt zu Gleichgesinnten zu pflegen
-
ihr Selbstvertrauen zu fördern
Darüber
hinaus trägt das Bewusstsein, über bestimmte Fähigkeiten zu verfügen,
maßgeblich zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe behinderter Menschen
bei.
Hier
eine Übersicht der Sportarten, die in vielen Städten bereits für behinderte
Menschen an-geboten werden und sicherlich teilweise auch für Hilden umsetzbar
sind:
Badminton, Basketball, Bergsteigen,
Blasrohrsport, Blindengolf, Bogenschießen, Curling, Dart, Fechten.
Gewichtheben, Gleitschirm-/Drachenfliegen, Handbiken, Kampfsport, Kitesurfen,
Leichtathletik, Radfahren, Rudern, Rugby, Schießen, Schwimmen, Segeln,
Sitzfußball, Winter-sport, Skaten, Sledge-Eishockey, Tanzen, Tauchen,
Tischtennis, Volleyball, Yoga , Wasserski.