Beschluss: s. Niederschrift

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik und ihre Bürgerinnen und Bürger die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen zu konkretisieren, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermög-lichen.

Diese Verpflichtung, die auch kurz als Inklusion bezeichnet wird bedeutet, dass gesellschaftliche Veränderungen im Denken und Handeln angestoßen und nachhaltig verändert werden müssen. Veränderungen, bei denen Menschen mit Behinderung wahrgenommen, anerkannt und als selbstverständlich akzeptiert werden.

Inklusion ist ausgerichtet auf die Stärkung der Selbstkompetenz, der Selbstvertretung und der Autonomie sowie der Partizipation behinderter Menschen. Die Selbstbestimmtheit des Men-schen steht im Mittelpunkt der inklusiven Gesellschaft, in der Ausgrenzungen nicht mehr zuge-lassen sind.

Dies gilt auch für den Bereich Sport!

Speziell ausgerichteter Sport bietet Personen mit Handicap die Möglichkeit

- die persönliche Entwicklung, Unabhängigkeit und Ambition zu unterstützen

- sich gesund zu halten

- die Leistung der Verbliebenen Körperfunktionen zu steigern

- Eigeninitiative zeigen

- ihre Freizeit zu gestalten

- Kontakt zu Gleichgesinnten zu pflegen

- ihr Selbstvertrauen zu fördern

 

Darüber hinaus trägt das Bewusstsein, über bestimmte Fähigkeiten zu verfügen, maßgeblich zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe behinderter Menschen bei.

Hier eine Übersicht der Sportarten, die in vielen Städten bereits für behinderte Menschen an-geboten werden und sicherlich teilweise auch für Hilden umsetzbar sind:

Badminton, Basketball, Bergsteigen, Blasrohrsport, Blindengolf, Bogenschießen, Curling, Dart, Fechten. Gewichtheben, Gleitschirm-/Drachenfliegen, Handbiken, Kampfsport, Kitesurfen, Leichtathletik, Radfahren, Rudern, Rugby, Schießen, Schwimmen, Segeln, Sitzfußball, Winter-sport, Skaten, Sledge-Eishockey, Tanzen, Tauchen, Tischtennis, Volleyball, Yoga , Wasserski.