Sitzung: 17.11.2020 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 10/002
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 fest.