Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 fest.