Sitzung: 04.11.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 20-25 SV 01/014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
gem. § 57 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die
Bildung nachstehender Ausschüsse:
a) Hauptausschuss
b) Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
c) Rechnungsprüfungsausschuss,
d) Wahlausschuss,
e) Wahlprüfungsausschuss,
f) Ausschuss für Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung,
g) Stadtentwicklungsausschuss,
h) Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz,
i) Jugendhilfeausschuss
j) Ausschuss für Kultur und Heimatpflege
k) Sozialausschuss,
l) Schul- und Sportausschuss,
m) Paten- und Partnerschaftsausschuss
n) Umlegungsausschuss
Die
Zuständigkeitsordnung wird bezogen auf die zu a) und b) genannten Ausschüsse
wie folgt angepasst und geändert:
Dem Hauptausschuss
werden folgende Aufgaben zugewiesen:
1.
Koordinierung
der Arbeiten aller Ausschüsse (59 Abs 1
GO)
2.
Dringliche
Entscheidungen (§ 60 Abs 1 GO)
3. Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung (§ 61 GO),
insbesondere
a.
Grundsatzfragen
der allgemeinen Datenverarbeitung einschließlich E-Government / Digitalisierung
b.
Maßnahmen
zur Verwaltungsmodernisierung einschließlich der allgemeinen Grundsätze, nach
denen die Verwaltung geführt werden soll
4. die Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten und der
Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen bei einem
Streitwert von über 200.000,- €; Vergleichswert über 50.000,- €,
5. der Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen im Sinne des § 23 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW, von öffentlich-rechtlichen
Verträgen im Sinne von §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW sowie
von sonstigen Verträgen und Vereinbarungen über 50.000 €, soweit es sich nicht
um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und keine anderweitige
Zuständigkeit eines Fachausschusses nach dieser Zuständigkeitsordnung gegeben
ist,
6. die Zuständigkeit bei Auflösung eines Fachausschusses, falls der Rat
nichts Gegenteiliges beschließt,
7. die Behandlung von Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO gem. § 6 der
Hauptsatzung der Stadt Hilden.
8. Beteiligung und Information bei Ordnungsangelegenheiten mit besonderer
Bedeutung für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden
9.
Vorberatung
von Satzungen und anderen ortsrechtlichen Bestimmungen, Benutzungsordnungen mit
Ausnahme Gebührensatzungen, Entgeltordnungen, Bebauungsplänen sowie sonstigen
Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
10.
Entscheidungen
für Amtsleiterinnen und Amtsleiter gem. § 16 Hauptsatzung im Einvernehmen mit
dem Bürgermeister
11.
Vorberatung
des Stellenplanes
12.
Vorberatung
von Gleichstellungsangelegenheiten, soweit eine Entscheidungsbefugnis des Rates
gegeben ist.
Dem Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen werden zur Vorberatung, soweit eine gesetzliche
Zuständigkeit des Rates gegeben ist, ansonsten zur Entscheidung vorgelegt:
1.
Vorbereitung der
Haushaltssatzung (§ 59 Abs 2 GO)
2.
Regelungen für die Ausführung des Haushaltes (§ 59
Abs. 2 GO) sowie Controlling Haushaltsausführung und Investitionstätigkeit
3.
Die Entscheidung über den
Erlass der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Forderungen der
Stadt, soweit ein Betrag von 10.000,- € überschritten wird,
4.
die Entscheidung über die
Ausübung von Vorkaufs-, Ankaufs- oder Wiederkaufsrechten bei Kaufpreisen von
über 150.000,- €,
5.
die Vermietung und
Verpachtung sowie die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken zu einem
Jahresmiet- oder -pachtzins von über 50.000,- €,
6.
Festlegung eines
langfristigen Investitionsprogramms,
7.
Beratung über mögliche Investitionsmaßnahmen
oberhalb der nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW festgelegten Wertgrenzen
8.
die Entscheidung über
freiwillige Zuschüsse außerhalb der vom Rat beschlossenen Richtlinien und
9.
Vorberatung und Überwachung eines
Haushaltssicherungskonzeptes
10. Beratung über
Wirtschaftlichkeitsvergleiche für wesentliche Investitionen und
Kostenberechnungen sowie Kostenerhöhungen für Baumaßnahmen
11. Beteiligungsangelegenheiten
12. Bürgschaften und
andere Sicherungsgeschäfte
13. Vorberatung von
Gebührensatzungen, Entgeltordnungen, Zuschussrichtlinien
14. Festlegung von
Regelungen zu Schenkungen, Spenden, Sponsoring
15. Grundsätze für
Gewährung von Darlehen, Kapitalanlagen und Bürgschaftsgebühren
16. Vorberatung von
Vergabeangelegenheiten, soweit eine Entscheidungsbefugnis des Rates gegeben ist