Sitzung: 18.11.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 9
Vorlage: WP 20-25 SV 61/002
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplans Nr. 139A für den Bereich Hofstraße Nr. 150 inklusive Hinterland
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634).
Das Plangebiet befindet
sich im Bereich Hofstraße Nr. 150 und schließt die westlich gelegenen Flächen
ein. Das
Plangebiet umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 17 und 18 sowie in der Flur 56
die Flurstücke 3, 138, 194, 195, 196 (tlw.) und 197 der Gemarkung Hilden. Die
Größe des Plangebietes beträgt rd. 7.050 m².
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
139A soll Planungsrecht für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Plangebiet sollen
Wohneinheiten
unterschiedlicher Größe (Ein- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen) im Geschosswohnungsbau
sowie Einfamilienhäuser realisiert werden.