Beschlussvorschlag:
- „Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales und im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden
Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule, Sport und Soziales und im Jugendhilfeausschuss:
2.1
Die Offene Ganztagsgrundschule wird auf der Basis des Hildener Rahmenkonzeptes
an folgenden Hildener Grundschulen eingeführt bzw. ausgebaut:
                       a)  zum Schuljahr 2005 / 2006
·
Gemeinschaftsgrundschule
Walderstraße              1 Gruppe
·
Gemeinschaftsgrundschule
Wilhelm-Busch                     2 Gruppen
·
Kath.
Grundschule Astrid-Lindgren                         1
Gruppe
·
Gemeinschaftsgrundschule
Schulstraße                1 Gruppe
b)
zum Schuljahr 2006 / 2007
·
Gemeinschaftsgrundschule
Wilhelm-Hüls              1 Gruppe
2.2
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Investitionsförderung und
Personalkostenförderung bei der Bezirksregierung zu stellen.
2.3
Die
Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule erfolgt unter dem Vorhalt, dass die
zu beantragenden Landesmittel bewilligt werden.
2.4
Die
Beschlussfassung zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule erfolgt ferner
unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Beschlüsse der jeweiligen
Schulkonferenz zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
2.5
Der
städt. Hort Max und Moritz, Richrather Straße 134, wird zum Schuljahr 2005 /
2006 in die Offene Ganztagsgrundschule überführt.
2.6
Es werden
folgende Stellenplan-Änderungen für das Haushaltsjahr 2005 notwendig:
·
die im
Stellenplan für den städt. Hort Max und Moritz ausgewiesenen Stellen
51.34200-4511 und 51.34201-4511 werden zum 01.08.2005 als Erzieher/innen-Stellen der Offenen Ganztagsgrundschule
ausgewiesen, die wöchentliche Arbeitszeit wird von 38,5 auf  30 (einschl. 2 Stunden für übergreifende
Aufgaben alle OGATA’s betreffend und Vertretung) bzw. 28 Stunden reduziert.
·
Einrichtung von
3 neuen Stellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT mit 28 Wochenstunden zum
01.08.2005
·
Einrichtung von
5 neuen Stellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT mit 19 Wochenstunden zum
01.08.2005
·
Einrichtung
von 5 neuen Stellen der Lohn-Gr. 1 / 1a BMT-G mit 10 Wochenstunden
·
Einrichtung
einer neuen Stelle der Verg.-Gr. VIb / Vc BAT mit 28 Wochenstunden zum
01.08.2006
·
Einrichtung
einer neuen Stelle der Verg.-Gr. VIb / Vc BAT mit 19 Wochenstunden zum
01.08.2006
·
Einrichtung
einer neuen Stelle der Lohn-Gr. 1 / 1a BMT-G mit 10 Wochenstunden zum
01.08.2006
2.7
die Ausgaben
für Umbau, Ausbau, Erweiterung und Renovierung von geeigneten Räumen,
Herrichtung und Ausstattung der Schulgrundstücke und die Ersteinrichtung
einschl. Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln iHv 690.000 Euro (6 Gruppen
OGATA) zzgl. Architektenleistungen einschl. Bauleitung seitens der Stadt Hilden
und die Ausgaben für Betriebskosten iHv                    131.630 Euro (5 Gruppen
OGATA) sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen.
2.8
die
Einnahmen iHv 690.000 Euro Landesmittel für Investitionen und 60.400 Euro für Betriebskosten
sind ebenfalls im Haushalt 2005 zu veranschlagen.
Günter Scheib