Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 12

Beschlussvorschlag (mit Ergänzung in fett):

Die Stadt Hilden wird - ähnlich wie andere Städte im Kreis Mettmann - den Kampf gegen die CO-Pipeline nicht aufgeben. Das Urteil des OVG Münster ist nicht das Ende im Kampf gegen die CO-Pipeline. Im Gegenteil: Die Durchleitung von Kohlenmonoxid in einer Druckleitung durch den Kreis Mettmann direkt neben Wohnhäusern, wird nie tolerierbar werden. Einen besonderen Dank spricht der Rat der Stadt Hilden den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern aus, die in den Städten des Kreises Mettmann kontinuierlich über die Sicherheitsrisiken aufklären. 

Der Kampf gegen die CO-Pipeline eint uns über alle parteipolitischen Unterschiede hinweg. Deswegen rufen wir angesichts des Urteils des OVG Münster dringlich die Landesregierung und den Landtag als Gesetzgeber auf: Heben Sie das Gesetz auf! Insbesondere fordern wir die örtlichen Landtagsabgeordneten auf, sich im Sinne dieser Resolution einzusetzen und alles legal Mögliche zu unternehmen, die Inbetriebnahme der Pipeline zu verhindern. 

Trotz aller Sorgfalt erleben wir, wie technische Anlagen durch menschliche oder technische Fehler versagen. Die Inbetriebnahme der CO-Pipeline wäre eine Katastrophe, wie sie unsere Region noch nie erlebt hat! Eine relative Sicherheit reicht bei diesem Risiko nicht. Der Rechtsweg ist kein Garant für richtige Gesetze. Für die richtigen Gesetze ist der Gesetzgeber verantwortlich. Heben Sie das Gesetz auf!