Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 12
Beschlussvorschlag (mit Ergänzung in fett):
Die Stadt
Hilden wird - ähnlich wie andere Städte im Kreis Mettmann - den Kampf gegen die
CO-Pipeline nicht aufgeben. Das Urteil des OVG Münster ist nicht das Ende im
Kampf gegen die CO-Pipeline. Im Gegenteil: Die Durchleitung von Kohlenmonoxid
in einer Druckleitung durch den Kreis Mettmann direkt neben Wohnhäusern, wird
nie tolerierbar werden. Einen besonderen Dank spricht der Rat der Stadt
Hilden den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern aus, die in den Städten
des Kreises Mettmann kontinuierlich über die Sicherheitsrisiken
aufklären.
Der Kampf
gegen die CO-Pipeline eint uns über alle parteipolitischen Unterschiede
hinweg. Deswegen rufen wir
angesichts des Urteils des OVG Münster dringlich die Landesregierung und den
Landtag als Gesetzgeber auf: Heben Sie das Gesetz auf! Insbesondere
fordern wir die örtlichen Landtagsabgeordneten auf, sich im Sinne dieser
Resolution einzusetzen und alles legal Mögliche zu unternehmen, die
Inbetriebnahme der Pipeline zu verhindern.
Trotz aller Sorgfalt erleben wir, wie technische Anlagen durch menschliche oder technische Fehler versagen. Die Inbetriebnahme der CO-Pipeline wäre eine Katastrophe, wie sie unsere Region noch nie erlebt hat! Eine relative Sicherheit reicht bei diesem Risiko nicht. Der Rechtsweg ist kein Garant für richtige Gesetze. Für die richtigen Gesetze ist der Gesetzgeber verantwortlich. Heben Sie das Gesetz auf!