Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 14-20 SV 10/103
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden bestellt für die Einigungsstelle nach § 67 Abs.
1 Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für die
laufende Wahlperiode des Personalrates bis einschließlich 30.06.2024
Herrn David Hagen, Richter am Arbeitsgericht Krefeld,
zum Vorsitzenden
und
Herrn Hendrik van Laak, Richter am Arbeitsgericht Solingen,
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Bürgermeisterin, die für eine
Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde jeweils zu bestimmenden
drei Beisitzer/innen der Verwaltung dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu
benennen und bei Bedarf ein Einigungsstellenverfahren einzuleiten.