Beschluss: Antrag für erledigt erklärt

Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, den Mitarbeitern der Verwaltung eine Sonderzahlung zukommen zu lassen, die bis zum 31.12.2020 ausgezahlt wird und die eine Anerkennung der hervorragenden Leistungen während der Corona-Krise widerspiegelt. Insbesondere sollen hier auch die Leistungen bei den Notbetreuungen durch die Verwaltungsmitarbeiter Berücksichtigung finden. Die Auszahlung der Sonderleistung soll nach dem Erlass des BMF zu § 3 Nr. 11 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen. Der Aufwand kann bei den Sonderetat Corona gebucht werden, der über 50 Jahre abzuschreiben ist.