Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 30, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 14-20 SV 32/034
Antragstext:
Der Rat der Stadt
Hilden möge beschließen:
1.
Die Gebühren für außengastronomische Flächen gemäß
§§ 4 Absatz 1, 12 Absatz 1
Sondernutzungssatzung iVm Anlage 1, Tarif Nr. 3 Sondernutzungssatzung
werden im Jahr
2020 nicht erhoben.
2. § 12 Sondernutzungssatzung
wird wie folgt ergänzt:
(4) Absatz 1 gilt bis zum 31.12.2020 nicht für außengastronomische
Flächen.
3. Der Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung außengastronomischer Flächen bleibt davon unberührt.