Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 30, Enthaltungen: 1

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

1.      Die Gebühren für außengastronomische Flächen gemäß §§ 4 Absatz 1, 12 Absatz 1

Sondernutzungssatzung iVm Anlage 1, Tarif Nr. 3 Sondernutzungssatzung werden im Jahr

2020 nicht erhoben.

2.    § 12 Sondernutzungssatzung wird wie folgt ergänzt:

(4) Absatz 1 gilt bis zum 31.12.2020 nicht für außengastronomische Flächen.

3.    Der Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung außengastronomischer Flächen bleibt davon unberührt.