I.      Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:

 

1.     Der gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 10.06.2020 auf- und von der Bürgermeisterin am selben Tag bestätigte und dem Rat am 17.06.2020 zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 10. August 2020 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

        Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 23.09.2020 zu seiner Prüfung des Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r) Protokollauszug/Tischvorlage aus der Sitzung des Rech­nungs­prüfungsausschusses beigefügt wird.

 

Der Jahresabschluss 2019 vom 10.06.2020 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 759.804,39 Euro der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin):

 

1.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2019 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.