Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Vorlage: WP 14-20 SV 14/044/1
I. Beschlussvorschlag
für den Rat der Stadt:
1. Der
gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin am 10.06.2020 auf- und von der
Bürgermeisterin am selben Tag bestätigte und dem Rat am 17.06.2020 zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW
geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im
Prüfungsbericht vom 10. August 2020 und im Bestätigungsvermerk vom
gleichen Tage festgehalten worden.
Der
Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.09.2020 zu seiner Prüfung des
Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage als vorläufige(r)
Protokollauszug/Tischvorlage aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
beigefügt wird.
Der Jahresabschluss 2019 vom 10.06.2020 wird hiermit
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach
der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch
den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 759.804,39 Euro der
Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
1. Frau
Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr
2019 entlastet.
2. Die
Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie
den Jahresabschluss 2019 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses
zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.