Sitzung: 23.09.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 32/037
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden befürwortet auch weiterhin die Durchführung von bis zu vier offenen
Sonntagen im Jahr. Angesichts der erheblichen Umsatzeinbußen im Einzelhandel -
insb. im Textil- und Schuhhandel - durch die Corona-Krise können die jüngsten
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), dass offene Sonntage
auch weiterhin nur mit Anlassbezug zulässig seien, nicht nachvollzogen werden.
Die
Landesregierung wird deshalb aufgefordert, eine rechtssichere Grundlage zu
schaffen, auf der gerade in Corona-Zeiten auch wenige Sonntagsöffnungen ohne
Anlassbezug möglich werden.