Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden befürwortet auch weiterhin die Durchführung von bis zu vier offenen Sonntagen im Jahr. Angesichts der erheblichen Umsatzeinbußen im Einzelhandel - insb. im Textil- und Schuhhandel - durch die Corona-Krise können die jüngsten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), dass offene Sonntage auch weiterhin nur mit Anlassbezug zulässig seien, nicht nachvollzogen werden.

Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, auf der gerade in Corona-Zeiten auch wenige Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug möglich werden.