Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten des Landes Nordrhein-Westfalen Förderanträge für folgende Projekte zu stellen:

 

Neubau Funktionsgebäude Weidenweg

Erneuerung Kunstrasenplätze Furtwänglerstr. und Am Bandsbusch

 

Die Erneuerung des Funktionsgebäudes Weidenweg soll in den Jahren 2020 / 2021 nach Bescheidung des Förderantrages wie geplant realisiert werden.

 

Ebenso soll der Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße nach Bescheidung des Förderantrags 2021 wie geplant erneuert werden.

 

Sofern die Stadt Hilden einen positiven Förderbescheid erhält, soll die Erneuerung des Platzes Am Bandsbusch von 2022 auf 2021 vorgezogen und der Platz in 2021 zusätzlich erneuert werden. Für diesen Fall werden im Produkt 080102 -Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen- die in 2022 unter IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch- etatisierten Mittel in Höhe von 280.000€ nach 2021 vorgezogen und überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung für die überplanmäßige Auszahlungen bei der IO66260022 -Erneuerung Kunstrasenplatz Am Bandsbusch i. H. v. 280.000 € im Haushaltsjahr 2021 erfolgt durch Mehreinzahlungen für Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Da die Stadt Hilden mehrere Förderanträge stellt, soll folgende Priorisierung vorgenommen werden:

  1. Funktionsgebäude Weidenweg
  2. Kunstrasenplatz Furtwänglerstraße
  3. Kunstrasenplatz Am Bandsbusch