Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2019 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden

gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zum Haushaltsjahr 2019

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2019 die ihm nach Gesetz[1] oder Satzung[2] obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.         Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:

 

1.1     Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2019:

 

Im Berichtsjahr 2019 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu zwei Sitzungen zusammen, und zwar am 08.04. und am 11.11.

 

In seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Die Bürgermeisterin ist ihren Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen der Bürgermeisterin, der Beigeordneten und des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungs­aus­schus­ses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet wird.

 

In der Sitzung am 08.04.2019 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit dem Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Vollstreckungswesens beschäftigt und sich den Prüfungsbericht mit seinen Feststellungen zu eigen gemacht. Der Bericht wurde anschließend auch im Rat der Stadt erörtert. Zu den VOB-Vergaben bat der Rat die Bürgermeisterin in seinem Beschluss darum, Maßnahmen zu ergreifen, um den im Prüfbericht enthaltenen Einwänden abzuhelfen.

 

In der genannten Sitzung hat sich die Rechnungsprüfung auch mit der Änderung der Rechnungsprüfungsordnung beschäftigt und einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag an den Rat beschlossen.

 

Am 11.11.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und sich neben dem Jahresabschluss und Testat der Stadt zum Jahr 2018 mit den laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2018 befasst. Zum wiederholten Male war insbesondere die nicht positive Entwicklung der Prüfungsfeststellungen im Bereich der technischen Prüfung (dort insbesondere der Vergaben und deren Abwicklung) Gegenstand der Erörterung.

 

 

1.2     Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss 2019 nebst Lagebericht und aller Anlagen am 25.06.2020 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Frau Kämmerin Anja Franke nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Frau Bürgermeisterin Birgit Alkenings am 10.06.2020 bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am 10.08.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

 

2.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 10.08.2020 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2020 zugeleitet. In der Sitzung beant­wor­te­ten die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete er darüber, dass er trotz der sich (auch im Jahr 2020) weiter verschlechternden Personalausstattung des Amtes für Finanzservice (u. a. in den Bereichen Buchhaltung und Controlling) und dem Haupt- und Personalamt (u. a. im Personalservice, Personalmanagement und der Organisationsabteilung) - noch - nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichten müsse. Die in Anlage unter Nummer 7.1 des Prüfungsberichts beschriebene Situation sei allerdings stark risikoerhöhend und müsse von den Prüferinnen und Prüfern weiter beobachtet werden.

 

Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich nach einer Präsentation der Ergebnisse in der Ausschusssitzung und der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet.[3] Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2019 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“

 

 



[1] Z. B. Gemeindeordnung des Landes NRW, Handelsgesetzbuch (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)

[2] Z. B. Rechnungsprüfungsordnung (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)

[3] Vor Ort sollte der Rechnungsprüfungsausschuss entscheiden, ob gegebenenfalls noch weitere Informationen in die Stellungnahme aufgenommen werden wie zum z.B. eigene Prüfungshandlungen des Ausschusses, Anmerkungen oder Ähnliches. (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)