Sitzung: 23.09.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 14/044
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres
2019 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:
Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden
gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW zum Haushaltsjahr 2019
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im
Haushaltsjahr 2019 die ihm nach Gesetz[1] oder Satzung[2] obliegenden Aufgaben und Pflichten unter
anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung
umfassend und sorgfältig wahrgenommen.
1.
Prüfungshandlungen
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:
1.1 Schwerpunkte
der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2019:
Im
Berichtsjahr 2019 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu zwei Sitzungen
zusammen, und zwar am 08.04. und am 11.11.
In
seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder
Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung
gefasst. Die Bürgermeisterin ist ihren Informationspflichten vollumfänglich
nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten
Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets
ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs-
und Prüfungsamtes und den Informationen der Bürgermeisterin, der Beigeordneten
und des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.
Im
abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss
verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen
Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von
Fragen gestellt und beantwortet wird.
In
der Sitzung am 08.04.2019 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit
dem Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des
Vollstreckungswesens beschäftigt und sich den Prüfungsbericht mit seinen
Feststellungen zu eigen gemacht. Der Bericht wurde anschließend auch im Rat der
Stadt erörtert. Zu den VOB-Vergaben bat der Rat die Bürgermeisterin in seinem
Beschluss darum, Maßnahmen zu ergreifen, um den im Prüfbericht enthaltenen
Einwänden abzuhelfen.
In
der genannten Sitzung hat sich die Rechnungsprüfung auch mit der Änderung der
Rechnungsprüfungsordnung beschäftigt und einen diesbezüglichen
Beschlussvorschlag an den Rat beschlossen.
Am
11.11.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und sich neben
dem Jahresabschluss und Testat der Stadt zum Jahr 2018 mit den laufenden
Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2018 befasst. Zum
wiederholten Male war insbesondere die nicht positive Entwicklung der
Prüfungsfeststellungen im Bereich der technischen Prüfung (dort insbesondere
der Vergaben und deren Abwicklung) Gegenstand der Erörterung.
1.2 Jahresabschlussprüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung:
Das
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und
Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss
2019 nebst Lagebericht und aller Anlagen am 25.06.2020 zur Prüfung erhalten.
Der
von Frau Kämmerin Anja Franke nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Frau Bürgermeisterin
Birgit Alkenings am 10.06.2020 bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum
31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß
dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte
und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die
Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so
dass am 10.08.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
2. Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:
Der
Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 10.08.2020 wurde den
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 23.09.2020 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten
die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des
Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen
Auskünfte.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil
und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Ferner berichtete
er darüber, dass er trotz der sich (auch im Jahr 2020) weiter verschlechternden
Personalausstattung des Amtes für Finanzservice (u. a. in den Bereichen
Buchhaltung und Controlling) und dem Haupt- und Personalamt (u. a. im
Personalservice, Personalmanagement und der Organisationsabteilung) - noch -
nicht über wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den
Rechnungslegungsprozess berichten müsse. Die in Anlage unter Nummer 7.1 des
Prüfungsberichts beschriebene Situation sei allerdings stark risikoerhöhend und
müsse von den Prüferinnen und Prüfern weiter beobachtet werden.
Er
informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur
Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände
vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs-
und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für
Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss,
den von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin bestätigten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu
billigen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den
Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des
Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an
den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich nach einer
Präsentation der Ergebnisse in der Ausschusssitzung und der Rückfragen der
Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet.[3] Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu
keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich
aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des
Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31.
Dezember 2019 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2019 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der
vorgelegten Form festzustellen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den
vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“
[1] Z. B. Gemeindeordnung des Landes NRW, Handelsgesetzbuch (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)
[2] Z. B. Rechnungsprüfungsordnung (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)
[3] Vor Ort sollte der
Rechnungsprüfungsausschuss entscheiden, ob gegebenenfalls noch weitere
Informationen in die Stellungnahme aufgenommen werden wie zum z.B. eigene
Prüfungshandlungen des Ausschusses, Anmerkungen oder Ähnliches. (Diese
Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)