Resolution der Stadt Hilden gegen die CO-Pipeline

 

Der Stadt Hilden lehnt den Betrieb der CO-Pipeline auf dem dicht besiedelten Gebiet

der Stadt weiterhin entschieden ab. Die mit dem Betrieb der Pipeline verbundenen

Risiken für die Menschen sind nach wie vor weder kalkulierbar noch beherrschbar.

 

Erläuterungen:

Seit dem vergangenen Mittwoch, 19. August 2020 verhandelt das

Oberverwaltungsgericht in Münster über die Klagen von zwei betroffenen

Grundstückseigentümern, die sich gegen die lnbetriebnahme der 67 km langen

Kohlenmonoxid-Leitung wehren. Als (vorläufig) letzter Verhandlungstag ist der

28.8.2020 angesetzt. Ein Obsiegen ist nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens

nicht absehbar. Es ist möglich, dass das Verfahren wegen zahlreicher gestellter

Beweisanträge fortgesetzt und Beweis erhoben wird. Es ist aber auch möglich, dass

das OVG-Verfahren an diesem Tag durch eine voraussichtlich negative Entscheidung

endet.

Der Rat der Stadt Hilden hat erstmals am 13.06.2007 einstimmig den Beschluss

gefasst, die CO-Pipeline abzulehnen und alles zu unternehmen, diese zu verhindern.

Seither unterstützt die Stadt Hilden zusammen mit anderen Kommunen und dem

Kreis Mettmann seit Jahren die Privatpersonen S. auch finanziell, welche gegen die

CO-Pipeline der Firma Bayer bzw. Covestro, die über ihre Grundstücke verläuft,

geklagt haben.

An der Einschätzung der Gefahren hat sich seitdem nichts geändert:

Die CO-Leitung birgt unkalkulierbare Risiken, die auch technisch nicht beherrschbar

sind. Die installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu

führen kann, dass tödliche Mengen CO entweichen, ohne dass sofort ein Alarm

ausgelöst wird. Selbst wenn ein Leck oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es

keine Rettung. Die Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur absperren. Für das

dichtbesiedelte Gebiet der Stadt Hilden bedeutet das tödliche Gefahr für hunderte

Menschenleben.

 

Der Rat der Stadt Hilden lehnt den Betrieb der CO-Pipeline daher weiterhin strikt ab.