Sitzung: 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Resolution der Stadt Hilden gegen die CO-Pipeline
Der Stadt Hilden
lehnt den Betrieb der CO-Pipeline auf dem dicht besiedelten Gebiet
der Stadt
weiterhin entschieden ab. Die mit dem Betrieb der Pipeline verbundenen
Risiken für die
Menschen sind nach wie vor weder kalkulierbar noch beherrschbar.
Erläuterungen:
Seit dem
vergangenen Mittwoch, 19. August 2020 verhandelt das
Oberverwaltungsgericht
in Münster über die Klagen von zwei betroffenen
Grundstückseigentümern,
die sich gegen die lnbetriebnahme der 67 km langen
Kohlenmonoxid-Leitung
wehren. Als (vorläufig) letzter Verhandlungstag ist der
28.8.2020
angesetzt. Ein Obsiegen ist nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens
nicht absehbar. Es
ist möglich, dass das Verfahren wegen zahlreicher gestellter
Beweisanträge
fortgesetzt und Beweis erhoben wird. Es ist aber auch möglich, dass
das OVG-Verfahren
an diesem Tag durch eine voraussichtlich negative Entscheidung
endet.
Der Rat der Stadt
Hilden hat erstmals am 13.06.2007 einstimmig den Beschluss
gefasst, die
CO-Pipeline abzulehnen und alles zu unternehmen, diese zu verhindern.
Seither
unterstützt die Stadt Hilden zusammen mit anderen Kommunen und dem
Kreis Mettmann
seit Jahren die Privatpersonen S. auch finanziell, welche gegen die
CO-Pipeline der
Firma Bayer bzw. Covestro, die über ihre Grundstücke verläuft,
geklagt haben.
An der
Einschätzung der Gefahren hat sich seitdem nichts geändert:
Die CO-Leitung
birgt unkalkulierbare Risiken, die auch technisch nicht beherrschbar
sind. Die
installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu
führen kann, dass
tödliche Mengen CO entweichen, ohne dass sofort ein Alarm
ausgelöst wird.
Selbst wenn ein Leck oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es
keine Rettung. Die
Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur absperren. Für das
dichtbesiedelte
Gebiet der Stadt Hilden bedeutet das tödliche Gefahr für hunderte
Menschenleben.
Der Rat der Stadt Hilden lehnt den Betrieb der CO-Pipeline daher weiterhin strikt ab.