Sitzung: 19.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: WP 14-20 SV 61/284
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet
liegt im Süden des Hildener Stadtgebietes zwischen der Eisenbahntrasse
Düsseldorf-Köln und der Hofstraße. Im Westen wird das Plangebiet teilweise von
der westlichen Grenze der Flurstücke Nr. 249 (Flur 56) und 456 (Flur 57)
begrenzt. Die nördliche Grenze der Flurstücke Nr. 17 und 315 tlw., stellen die
nördliche Grenze des Geltungsbereiches dar. Zudem umfasst das Plangebiet die
Flurstücke Nr. 16, 396 tlw., 19 tlw. (alle in Flur 57) und Nr. 2 tlw., 8 tlw.,
197 tlw., 194 tlw. (alle in Flur 56). Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung
Hilden.
Durch die
Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Darstellung Gewerbegebiet
gegliedert (GE*) in Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden, um die
Voraussetzung für die Pflanzung einer landwirtschaftlich genutzten Obstbaumwiese
zu schaffen.