Nachtrag: 12.06.2020

Beschluss: an Fachausschuss verwiesen

Antragstext (Antrag vom 03.06.2020):

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

Die Einrichtung eines städtischen Hilfsprogramms in Höhe von 6,5 Mio Euro zur Unterstützung kleinerer Betriebe, Selbständiger und Vereine, die wirtschaftlich besonders unter der Corona-Krise leiden.

 

Antragstext (Ergänzungsantrag vom 17.06.2020)

Wir beauftragen die Verwaltung, die Finanzierung für das „Städtische Hilfsprogramm“ in Höhe von 2,25 Mio. Euro wie folgt sicherzustellen:

  1. Die Finanzierungsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro (Obergrenze) sollen aus dem „Bürgersparbuch“ durch einen Bindungsbeschluss vorfinanziert werden.

Sobald das Konjunkturpaket der Bundesregierung (GewSt-Ausfall) refinanziert ist, könnte dadurch das Bürgersparbuch wieder aufgefüllt werden.

  1. Die Mittel für das Darlehen in Höhe von maximal 1 Mio. Euro (Obergrenze) soll als Mehraufwand über den städtischen Haushalt finanziert werden, z.B. als Kassenkredit. Die Darlehen werden von den Unternehmen zurückgezahlt.
  2. Die Mittel für die Vereine in Höhe von 250 Tsd. Euro sollen wie in Punkt 1 finanziert und refinanziert werden.

 

Die zu beantragenden Gelder für die Hilfesuchenden bleiben auf maximal 6000 Euro je Antrag begrenzt.

Sollten die reduzierten Finanzierungsmittel nicht ausreichend sein, könnte das Budget zum Ende des Jahres 2020 aufgestockt werden.