Sitzung: 17.06.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15
Vorlage: WP 14-20 SV 20/140
Antragstext:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die
Wertgrenzen für die Vergabe von Leistungen nach VOB sowie nach UVgO zu ändern
und die gültigen Wertgrenzen des Kreises Mettmann vorerst bis zum 31.März 2021,
mit der Option einer weiteren Verlängerung, zu übernehmen. Die Wertgrenzen des
Kreises liegen als Anlage bei. Die Verwaltung wird beauftragt in der ersten
Ratssitzung des Jahres 2021 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.