Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15

Antragstext:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Wertgrenzen für die Vergabe von Leistungen nach VOB sowie nach UVgO zu ändern und die gültigen Wertgrenzen des Kreises Mettmann vorerst bis zum 31.März 2021, mit der Option einer weiteren Verlängerung, zu übernehmen. Die Wertgrenzen des Kreises liegen als Anlage bei. Die Verwaltung wird beauftragt in der ersten Ratssitzung des Jahres 2021 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.