Sitzung: 17.06.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: an Fachausschuss verwiesen
Vorlage: WP 14-20 SV 32/034
Antragstext:
Der Rat der Stadt
Hilden möge beschließen:
- Die Gebühren für außengastronomische Flächen gemäß §§ 4 Absatz 1,
12 Absatz 1 Sondernutzungssatzung iVm Anlage 1, Tarif Nr. 3
Sondernutzungssatzung werden im Jahr 2020 nicht erhoben.
- § 12 Sondernutzungssatzung wird wie folgt ergänzt:
(4) Absatz 1 gilt bis zum 31.12.2020 nicht für außengastronomische
Flächen.
- Der Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung außengastronomischer Flächen bleibt davon unberührt.