Beschluss: an Fachausschuss verwiesen

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

  1. Die Gebühren für außengastronomische Flächen gemäß §§ 4 Absatz 1, 12 Absatz 1 Sondernutzungssatzung iVm Anlage 1, Tarif Nr. 3 Sondernutzungssatzung werden im Jahr 2020 nicht erhoben.
  2. § 12 Sondernutzungssatzung wird wie folgt ergänzt:

(4) Absatz 1 gilt bis zum 31.12.2020 nicht für außengastronomische Flächen.

  1. Der Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung außengastronomischer Flächen bleibt davon unberührt.