Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Hilden nahm nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Zeit vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 entschiedenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1 der SV) und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Anlage 2 der SV) zur Kenntnis.