Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    Die 1. Nachtragssatzung zur „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen (Werbeanlagensatzung I)“ vom 28.10.2003 in der als Anlage 2 (Text)* und 3 (Lageplan)** beigefügten Fassung als Satzung;

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt der Stadt Hilden zu veröffentlichen.

 

*als Anlage 1 der NS beigefügt

**als Anlage 2 der NS beigefügt