Sitzung: 20.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/323
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden verzichtet nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auf die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die
Inanspruchnahme von
- Angeboten zur
Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und
24 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4,
13, 17
Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB
VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13ff, 18 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß
§ 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums für
Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und
offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63Nr. 2)
im und für den
Zeitraum vom 01. April bis 31. Mai 2020 aus.
Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden
ist oder wird.