Sitzung: 29.04.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/314
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt unter Vorbehalt der Förderung durch das Land NRW die Voraussetzungen
zur Bewilligung von Landesmitteln nach dem Gesetz zur qualitativen
Weiterentwicklung der frühen Bildung - Artikel 1 Gesetz zur frühen Förderung
von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz. Es werden grundsätzlich nur neue Angebote
gefördert. Die Fortführung von bereits bestehenden Angeboten bis einschließlich
31.07.2020 sind ausgenommen.
Mit Bedarf
hinterlegte Angebote, auf die ein Förderantrag im Sinne des § 48 KiBiz folgt,
werden bei Bewilligung stillschweigend Inhalt der örtlichen Jugendhilfeplanung.
Es bedarf zur Bewilligung kein neuer Beschluss des Jugendhilfeausschusses oder
des Rates.