Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter Vorbehalt der Förderung durch das Land NRW die Voraussetzungen zur Bewilligung von Landesmitteln nach dem Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung - Artikel 1 Gesetz zur frühen Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz. Es werden grundsätzlich nur neue Angebote gefördert. Die Fortführung von bereits bestehenden Angeboten bis einschließlich 31.07.2020 sind ausgenommen.

 

Mit Bedarf hinterlegte Angebote, auf die ein Förderantrag im Sinne des § 48 KiBiz folgt, werden bei Bewilligung stillschweigend Inhalt der örtlichen Jugendhilfeplanung. Es bedarf zur Bewilligung kein neuer Beschluss des Jugendhilfeausschusses oder des Rates.