Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende 14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“:

 

14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden

in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung

am 25.03.2020 folgende 14. Änderung zur „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden

beschlossen:

 

§ 1

 

1.         § 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)     Die Festlegung, ab welcher Höhe überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW anzusehen sind, ergibt sich aus der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Haushaltssatzung.

 

2.         § 9 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen

 

 

§ 2

 

Diese 14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“ tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.