Sitzung: 25.03.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 01/161
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt folgende 14.
Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“:
14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des
Rates der Stadt Hilden“
Aufgrund
der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden
in
der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung
am
25.03.2020 folgende 14. Änderung zur „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“
beschlossen:
§ 1
1. §
9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Festlegung, ab welcher
Höhe überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW
anzusehen sind, ergibt sich aus der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden
Haushaltssatzung.
2. §
9 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen
§
2
Diese
14. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“ tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.