Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 18

Geänderter Beschlussvorschlag (Änderungen gestrichen bzw. in kursiv ergänzt):

 

1.)   Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Veranschlagung der in der Anlage 3 der Sitzungsvorlage ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für die freiwilligen Leistungen 2020 und 2021.

 

2. a) Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 12.03.2020:

 

a. Im Ergebnisplan wird gem. § 75 Abs. 2 Satz 4 GO NRW ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Prozent der ordentlichen Aufwendungen veranschlagt. Die Personalaufwendungen werden hiervon ausdrücklich ausgenommen.

b. Die Kämmerei wird aufgefordert, rechtzeitig im Laufe der beiden Haushaltsjahre dem Rat die konkreten Auswirkungen der globalen Aufwandsminderung aufzuzeigen und Gelegenheit zum Nachsteuern zu geben.

 

und

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung mit einem globalen Minderaufwand von 1.217.307 € in 2020 und 1.222.490 € in 2021 für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit entsprechenden Fortschreibungen gegenüber den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2020 als Anlage zum Haushaltsplan.

 

oder

 

2.b) Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügte Haushaltssatzung ohne globalen Minderaufwand für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2020 als Anlage zum Haushaltsplan. Ab 2022 wird ein globaler Minderaufwand bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1 % geplant. Die Personalaufwendungen sind davon ausdrücklich ausgenommen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.