Sitzung: 25.03.2020 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 18
Vorlage: WP 14-20 SV 20/138
Geänderter Beschlussvorschlag (Änderungen gestrichen bzw. in kursiv
ergänzt):
1.)
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt die Veranschlagung der in der Anlage 3 der
Sitzungsvorlage ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für die freiwilligen
Leistungen 2020 und 2021.
2. a) Der Rat der Stadt Hilden beschließt
gemäß Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 12.03.2020:
a. Im Ergebnisplan wird gem. § 75 Abs. 2
Satz 4 GO NRW ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Prozent der ordentlichen
Aufwendungen veranschlagt. Die Personalaufwendungen werden hiervon ausdrücklich
ausgenommen.
b. Die Kämmerei wird aufgefordert, rechtzeitig
im Laufe der beiden Haushaltsjahre dem Rat die konkreten Auswirkungen der
globalen Aufwandsminderung aufzuzeigen und Gelegenheit zum Nachsteuern zu
geben.
und
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung mit einem globalen Minderaufwand von 1.217.307 € in 2020 und
1.222.490 € in 2021 für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit entsprechenden
Fortschreibungen gegenüber den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses
(Anlage 1 der Sitzungsvorlage) mit ihren Anlagen einschließlich des
Stellenplans 2020 als Anlage zum Haushaltsplan.
oder
2.b) Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage 2 der
Sitzungsvorlage beigefügte Haushaltssatzung ohne globalen Minderaufwand für die
Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans
2020 als Anlage zum Haushaltsplan. Ab
2022 wird ein globaler Minderaufwand bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe
von 1 % geplant. Die Personalaufwendungen sind davon ausdrücklich ausgenommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß
Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.