Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt den beantragten sonntäglichen Verkaufsöffnungen und somit der beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung unter dem Vorbehalt, zu. dass die genehmigten sonntäglichen Verkaufsöffnungen nur stattfinden dürfen, wenn auch die Durchführung der anlassgebenden Veranstaltung zeitgleich durch die Örtliche Ordnungsbehörde zugelassen wird.