Sitzung: 19.02.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 14-20 SV 61/274
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 265 für den
Bereich Loewestraße / Beethovenstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBI. I S. 3634) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte.
Das Plangebiet befindet
sich im Bereich Loewestraße / Beethovenstraße und umfasst in der Gemarkung
Hilden, Flur 7 die Flurstücke 1516, 1517, 1518, 1519, 1520, 1521, 1522, 1523,
1524, 1525, 1526 und 1527.
Ziel
des Bebauungsplans Nr. 265 ist es, die vorhandenen Siedlungsstrukturen der
1960er Jahre zu bewahren, die potentielle Nachverdichtung zu regulieren und die
Grünstrukturen zu erhalten.
oder
2. auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
Loewestraße / Beethovenstraße zu verzichten und die Untere Bauaufsichtsbehörde
zu bitten, das Bauvorhaben in diesem Bereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.