Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.  den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 265 für den Bereich Loewestraße / Beethovenstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich Loewestraße / Beethovenstraße und umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 7 die Flurstücke 1516, 1517, 1518, 1519, 1520, 1521, 1522, 1523, 1524, 1525, 1526 und 1527.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 265 ist es, die vorhandenen Siedlungsstrukturen der 1960er Jahre zu bewahren, die potentielle Nachverdichtung zu regulieren und die Grünstrukturen zu erhalten.

 

oder

 

2.  auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Loewestraße / Beethovenstraße zu verzichten und die Untere Bauaufsichtsbehörde zu bitten, das Bauvorhaben in diesem Bereich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.