Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass im Jahr 2020 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

1.    52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

2.    Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße

3.    Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert

4.    Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie Kirchhofstraße 15 und 17

5.    Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee

 

sowie das noch aufzustellende Bauleitplanbverfahren

 

6.    Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes