Sitzung: 29.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: WP 14-20 SV 61/269
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass im Jahr 2020 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:
1.
52. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Hühnergraben/
Gerresheimer Straße
2.
Bebauungsplan Nr. 204A (VEP 22) für
den Bereich Diekhaus zwischen A 46/ Nordring/ Hühnergraben/ Gerresheimer Straße
3. Bebauungsplan Nr. 138, 2. Änderung für den Bereich Krabbenburg/Breddert
4.
Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 [Teilfläche], 14 - 26 sowie
Kirchhofstraße 15 und 17
5. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St. Konrad-Allee
sowie
das noch aufzustellende Bauleitplanbverfahren
6. Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes