Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2020 sowie die folgende 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2018

Gebühr 2019

Gebühr 2020

Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je m³

1,79 €

1,85 €

1,85 €

Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je m³

0,83 €

0,87 €

0,85 €

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2018

Gebühr 2019

Gebühr 2020

Niederschlagswassergebühr je m²

0,81 €

0,82 €

0,84 €

 

 

2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 11.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

1.            § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 1,85 € und setzt sich zusammen aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (1,00 € je m³ Schmutzwasser) und einer Schmutzwasserableitungsgebühr (0,85 € je m³ Schmutzwasser).

 

 

2.            § 5 erhält folgende Fassung:

 

Die Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,84 €.

 

 

§ 2

 

Diese 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.